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Neubauoption
Der hintere Teil des Gartens könnte auch für einen Neubau genutzt werden, z.B. Realisierung von Mehrgenerationenwohnen oder Abtrennen eines weiteren GrundstücksKontakt
Vorbescheid gem. §75 LBO
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen B-Plan, jedoch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Das Baurecht wird in diesem Fall nach §34 BauGB beurteilt und ergibt sich bereits aus dem Gesetz. Um Planungssicherheit zu erlangen, kann man einen Vorbescheid bei der zuständigen Baubehörde beantragen und damit schon vor einem Bauantrag eine verbindliche Auskunft vom Bauamt bekommen. Der Vorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Es wurde ein Vorbescheid beantragt, durch den zum einen die planungsrechtliche Zulässigkeit eines zusätzlichen Wohngebäudes im hinteren Teil des Grundstücks und zum anderen die Teilung des Grundstücks in zwei Teile geprüft werden sollte. Diese Prüfung ist abgeschlossen und es ist am 23.12.25 ein Vorbescheid durch den Kreis Plön erteilt worden.
Exemplarisch wurde ein Baukörper mit 13,5 m x 10,55 m geprüft, der auf einem Grundstücksteil von ca. 19 m x 30 m errichtet werden sollte.
Wenn der Teil der Bebaubarkeit für Sie interessant ist, melden Sie sich gerne bei uns.
Ausblick Baufenster - rd. 5 m Höhe
CAD Zeichnungen aus Vorbescheid